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Die Gesamtkonferenz
Die Gesamtkonferenz (§ 34 NSchG) ist das Gremium, in dem alle an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule Beteiligten (Schulleiterin/Schulleiter, die Lehrkräfte, die der Schule zugewiesenen Referendarinnen/Referendare und Anwärter/innen, die hauptberuflich an der Schule tätigen pädagogischen Mitarbeiter/innen, Vertreter/innen der sonstigen Mitarbeiter/innen der Schule, der Erziehungsberechtigten sowie der Schüler/innen) in pädagogischen Angelegenheiten zusammenwirken.
Die Gesamtkonferenz entscheidet insbesondere über
- das Schulprogramm und die Schulordnung
- Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung
- Grundsätze zu den Klassenarbeiten und Hausaufgaben
- Grundsätze zu den Hausaufgaben und ihrer Koordinierung
(Quelle: https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de)