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Die Schulelternvertretung
- Die Wahlen zu den Klassenelternvertretungen werden innerhalb eines Monats nach den Sommerferien durchgeführt.
- Gewählt werden kann in der Regel, wer an der Wahlversammlung teilnimmt. Abwesende sind wählbar, wenn deren Einverständnis dem Wahlvorstand schriftlich vorliegt.
- Die Klassenelternvertretung wird für zwei Jahre gewählt. Die Elternvertretung erlischt, wenn das eigene Kind vorzeitig aus der Schule ausscheidet. Es findet eine Nachwahl statt.
- Sind nicht mehr als drei Wahlberechtigte zur Wahlversammlung gekommen oder ist niemand bereit, sich wählen zu lassen, wird die Einladung einmal wiederholt. Die Wahl unterbleibt, falls bei der Wiederholung ebenfalls weniger als drei Erziehungsberechtigte erscheinen.
- Die Klassenelternvertretungen bilden den Schulelternrat.