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Der Schulvorstand der Eigenverantwortlichen Schule
Der Schulvorstand in der Eigenverantwortlichen Schule besteht zur Hälfte aus den gewählten Lehrkräften und dem Schulleiter. Eltern- und Schülerinnen- und Schülervertreter bilden je zu einem Viertel die andere Hälfte. Das Gremium tritt an die Stelle der Gesamtkonferenz. Die Effizienz seiner Arbeit hängt nicht nur von der verantwortlichen Leitung durch den Schulleiter ab, sondern auch von dem Willen der drei Gruppenvertretungen, parikulare Interessen in ein angemessenes Verhältnis zum Gesamtinteresse der Schule zu setzen. Dabei steht im Mittelpunkt der Beratungen und Entscheidungen der allgemeine und schulformspezifische Bildungsauftrag der Schule.
Der Schulvorstand trifft sich vier mal im Schuljahr.
Aufgaben des Schulvorstandes:
- Inanspruchnahme der vom Kultusministerium eingeräumten Entscheidungsspielräume
- Plan der Verwendung von Haushaltsmitteln
- Anträge auf Genehmigung einer besonderen Organisation
- Ausgestaltung der Stundentafel
- Partnerschaften
- die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen
- Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen
- Grundsätze für
- die Durchführng von Projektwochen
- die Werbung und das Sponsoring der Schule und
- die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG